Im Bereich „Kündigen“ muss man bei Be2.de ganz klar zwischen kostenloser Basismitgliedschaft und kostenpflichtiger VIP-Mitgliedschaft differenzieren. Während bei der kostenlosen Mitgliedschaft die Kündigung bereits durch das Löschen des Profils erledigt ist, ist das bei der kostenpflichtigen Version nicht so. Dementsprechend aufpassen muss man, damit man bei der Kündigung in der Bezahlversion auch alles richtig macht. In den AGB von Be2.de ist der Kündigung der Mitgliedschaft ein längerer Passus gewidmet, dem man besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen sollte, um nicht in einer Abo-Falle stecken zu bleiben. Aufmerksame Leser, die sich mit der Kündigungsart auseinandersetzen, haben allerdings nichts zu befürchten.
Kündigungsfristen müssen definitiv eingehalten werden
Liest man in den AGB die entsprechende Stelle bzgl. der Kündigungsfristen erkennt man schnell, dass man hier nicht fahrlässig sein sollte. Be2.de besteht auf die Einhaltung der Fristen und es wirkt, als ob man, sofern man diese Fristen nicht einhält, einfach eine weitere Laufzeit in Kauf nehmen muss. Kostenpflichtige Mitgliedschaften müssen spätestens 14 Kalendertage VOR Ablauf der regulären Laufzeit der Mitgliedschaft auf schriftlichem Weg gekündigt werden. Die Kündigung per Post muss an folgende Adresse (Stand: November 2013 verschickt werden:
Das Kündigungsschreiben muss zwingend den vollständigen Name, Benutzername bzw. die E-Mail-Adresse und das dienstleistende Land enthalten, sonst kann die Kündigung im Zweifel nicht zugeordnet werden. Die Chiffre-Nummer findet man im eigenen Profil unter „Daten – Einstellungen“.
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Welche Informationen muss die Kündigung enthalten?
Wenn man einfach nur schreibt, dass man seine Mitgliedschaft kündigen möchte, genügt das nicht, um die Kündigung auch wirksam zu machen. Be2.de fordert mehrere Angaben, um eine Kündigung durchführen zu können. Folgende Angaben gehören mindestens dazu:
- (Alles in Druckbuchstaben!)
- Vollständiger Name
- Land, in dem der Dienst von B2.de genutzt wird
- E-Mail-Adresse, welche für die Registrierung genutzt wurde
- Benutzername (Alternativ die zugeteilte Chiffre-Nummer)
Der ausdrückliche Hinweis zur Kündigung bzw. Profillöschung
Be2.de weist in seinen AGB ausdrücklich darauf hin, dass bei einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft andere Bedingungen als bei der kostenlosen Basismitgliedschaft gelten. Während es bei der kostenlosen Mitgliedschaft genügt, das eigene Profil zu löschen, ist das bei der kostenpflichtigen Version nicht der Fall. Zwar kann man in der kostenpflichtigen Variante sein Profil ebenfalls löschen, nur wird das hier nicht als Kündigung gewertet. Man verzichtet in diesem Fall lediglich auf die Leistungen von B2.de, beendet aber nicht zeitgleich das Vertragsverhältnis. Als kostenpflichtiges Mitglied MUSS man zwingend eine schriftliche Kündigung vornehmen, da die einfache Profillöschung zwar die Nutzungsmöglichkeit beendet, nicht aber das Vertragsverhältnis, was im schlechtesten Fall bedeutet, dass man weiterhin bezahlen muss. Eine Rückerstattung wird bei Kündigung nicht gewährt.