Wenn das Partnerglück zugeschlagen hat, ist es in der Regel so, dass Mitglieder bei Datingcafe ihre Mitgliedschaft kündigen möchten. Aber auch dann, wenn nach einer gewissen Laufzeit keine Erfolge erkennbar sind, verlässt manch einen der Mut und die Löschung des Accounts wird angestrebt. Gründe für die Kündigung der Mitgliedschaft gibt es viele und wenn es soweit ist, dass gekündigt werden soll, muss man sich an bestimmte Regeln halten, damit die Kündigung zum einen wirklich rechtzeitig ausgeführt wird und zum anderen keine unangenehmen „Nebenwirkungen“ auftauchen.
Fristen und Laufzeiten beachten
Wenn die Kündigung der Mitgliedschaft ansteht gilt es, entsprechende Fristen zu wahren und die restliche Laufzeit der Mitgliedschaft im Auge zu haben. Gerade bei der Kündigungsfrist sollte man es tunlichst vermeiden, hier unpünktlich mit der Kündigung zu sein. Wenn die Kündigung rechtzeitig bei Datingcafe eintrifft, gibt es in der Regel keine Komplikationen und die Kündigung wird fristgerecht ausgeführt. In den AGB von Datingcafe findet sich keine spezifische Kündigungsfrist. Hier wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Laufzeit bei Datingcafe eingegangen sein muss, damit die Kündigung rechtswirksam wird.
So muss die Kündigung der Mitgliedschaft übermittelt werden
Datingcafe bietet verschiedene Möglichkeiten an, wie eine Kündigung zu erfolgen hat. Die gängigste Art der Kündigung ist die Schriftform per Fax, Brief oder Email. Wenn die Kündigung per Brief erledigt werden soll, sollte dieses Kündigungsschreiben an folgende Adresse verschickt werden:
Das Kündigungsschreiben muss zwingend den Benutzernamen bzw. die Chiffre-Nummer und die E-Mail-Adresse enthalten, sonst kann die Kündigung im Zweifel nicht zugeordnet werden.
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Gibt es eine Rückerstattung der bezahlten Beiträge?
In den AGB von Datingcafe ist dieser Punkt ausführlich beschrieben. Sollte man seine Mitgliedschaft kündigen wollen, kann man dies natürlich zu jeder Zeit tun. Es ist allerdings deutlich beschrieben, dass eine evtl. zu viel bezahlte Mitgliedsgebühr nicht erstattet werden kann. Daran sollte man denken, wenn man seine Mitgliedschaft vor Ablauf der Mitgliedschaftslaufzeit kündigen möchte. Vielleicht kann man ja trotz Kündigungsgrund die restliche Laufzeit noch sinnvoll nutzen, um das bereits bezahlte Geld nicht verschenken zu müssen.